Wer kann daran teilnehmen? Rehabilitationssport auf Verordnung des Arztes kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt. Der Rehasport ist nur für Pflichtversicherte zugänglich und wird bei uns im Haus in Kooperation mit dem PSV-Recklinghausen durchgeführt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten die in einem Zeitraum von 18 Monaten abzuleisten sind.

Montags 10.15 - 11.00 Uhr 11.00 - 11.45 Uhr
Dienstags 17.00 - 17.45 Uhr 17.45 - 18.30 Uhr
18.30 - 19.15 Uhr
Donnerstags 09.30 - 10.15 Uhr 10.15 - 11.00 Uhr
16.45 - 17.30 Uhr 18.00 - 18.45 Uhr
19.00 - 19.45 Uhr
Freitags 09.30 - 10.15 Uhr 10.30 - 11.15 Uhr